Der Stromnetzbetreiber will Zählerwechsel vornehmen, ich habe widersprochen, der letzte Wechsel war erst 2018, was passiert ? Ich bitte um Diskussion

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hostdreamer

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Frohes Neues Jahr 2025, gutes Gelingen und viel Erfolg an alle ...

Folgender Sachverhalt ...
Ich bin Wohnungseigentümer, mein Stromanbieter ist ein anderer seit zwanzig Jahren und Stromnetzbetreiber ist der Örtliche. Mein Haushalt hat einen Jahresverbrauch von ca. 2.000 KWst

Ich bekam ein Schreiben vom Netzbetreiber " Ihr moderner Stromzähler kommt "

Begründung :

Zitat " Zukunft gestalten heißt: Umdenken, Umwelt und Ressourcen schonen ", weiter, " Damit kommen wir nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen nach, sondern bieten ihnen persönlich einen wesentlichen Vorteil "

Ggf. muß der Zählerplatz umgerüstet werden, die Überprüfung muß durch einen Elektroinstallationsbetrieb erfolgen. Die Kosten dafür können wir leider nicht übernehmen.
Sie erhalten ein weiteres Schreiben mit einem genauen Termin ...

Meine Antwort per Email :


Sehr geehrte Damen und Herren,


in Bezug auf Ihr Schreiben vom 03.12.2024 wurde mir mitgeteilt, dass Sie beabsichtigen meinen Stromzähler, Nummer xxxxxxxxxx zu tauschen um den Kunden zum Umdenken zu bewegen um Ressourcen zu schonen.


Hiermit erhebe ich EINSPRUCH gegen den Tausch meines Stromzählers weil:


  1. Laut Gesetz eine Umtauschpflicht von einem Mehrverbrauch von erst 6.000 KWSt besteht.
  2. Mein Stromzähler bereits am 20.02.2018 von Ihnen getauscht wurde und somit den technischen Vorraussetzungen entsprechen sollte.
  3. Ich für jegliche Ein- Umbaumaßnahmen keine Kosten übernehme. Ich bin Wohnungseigentümer.
  4. Ich bewusst die Ressourcen schone da ich nur um die 2.000 KWSt im Jahr verbrauche, somit ist mein Verbrauch unterdurchschnittlich
  5. Und weil es die Bestimmungen des Datenschutzes nicht erfüllt, weil mein Stromzähler frei zugänglich zur Einsicht für andere Personen / Nachbarn ist.

Schlußwort:


Da mein Stromverbrauch unterdurchschnittlich ist, brauche ich keine Belehrung über den Verbrauch einzelner Elektrogeräte. Ich bin Elektrotechniker und ich kenne mich bestens über dem Gebrauch elektrischer Geräte aus. Ausserdem werde ich meine elektrischen Verbraucher nicht austauschen nur damit man mir aufzeigt wer/was im Haushalt zuviel verbaucht. Ich kann es anhand der Gerätebeschreibungen selbst errechnen. Dazu benötige ich keinen ( Smart) Zähler der es mir aufdiktiert. Mir ist sehr wohl bewusst wie man Ressourcen einspart.


In diesem Sinne

Mit freundlichen Grüßen
 
Bei mir haben Sie trotz Widerspruchs und einem völlig unterdurchschnittlichen Einergieverbrauchs von 800 KW/h pro Jahr den Zähler installiert, weil sie dann statt 8 Euro pro Monat für den Zähler 24 Euro abrechnen wollten.

Diese 24 Euro aufs Jahr als Fixkosten standen zu keinem Verhältnis zu den Kosten für meine gezählten Stunden.

Ich habe mich dann geweigert, die Kosten zu bezahlen... Sie sind glaube ich gerade zum Jahreswechsel verjährt oder schon letztes Jahr.

Ich kann mich über das absichtliche Verteuern jeder Energie heute nicht mehr aufregen, da ich keine Wohnung mehr habe und auf dem Boot lebe. Und alles was Solar im Winter nicht schafft, beziehe für weniger als die Zählerkosten bei meiner damaligen Wohnung von der Marina.

Ich wünsche allen ein gesundes Neues Jahr und hier im Speziellen, dass der Widerstand erfolg hat!
Da es denen Geld bringt und Daten, werden die aber wohl den Widerspruch für nicht stichhaltig halten...
 
Schon mal über einen Anbieterwechsel nachgedacht? Bei so geringen Verbräuchen lohnt sich meist ein Tarif mit niedriger Grundgebühr und hohen Preisen für die kWSt. Auf diversen Verbraucherportalen kann man das leicht für sich durchrechnen.
Mein Stromanbieter hat übrigens nur einen Grundpreis und keine explizite Zählermiete. Beim Wechsel auf einen smarten Zähler wurde auch nichts am Pries geändert, da mein Stromvertrag eine Preisbindung hat. Wenn die zum Vertragende ausläuft, kann ich den Anbieter wieder beliebig wechseln.

Grüße Thomas
 
Der Stromzaehler hat nichts mit deinem Stromanbieter zu tun sonder mit dem VNB (Verteilnetzbetreiber) des Stromnetzes vor Ort bzw. dem Messstellenbetreiber der auch der VNB ist, wenn man nicht einen eigenen wie Inexogy (die dann ihre eigenen Zaehler einbauen) beauftragt.
 
Wie auch immer, weder in meiner Stromrechnung noch in der Nebenkostenabrechnung / Jahresabrechnung (Eigentümer) tauchen bei mir direkt ausgewiesene Zählerkosten auf.

Ein frohes Neues an dieser Stelle
 
Wie auch immer, weder in meiner Stromrechnung noch in der Nebenkostenabrechnung / Jahresabrechnung (Eigentümer) tauchen bei mir direkt ausgewiesene Zählerkosten auf.

Richtig, weil dein Anbieter das fuer den Messstellenbeitreiber abrechnet.
 
Richtig, weil dein Anbieter das fuer den Messstellenbeitreiber abrechnet.
Genau - und der Anbieter hat diesen Posten in seiner Kalkulation für Grundgebühr und Stromkosten "versteckt". Daher macht ein Anbietervergleich auch Sinn und das erst recht, wenn es um die oben genannten Beträge geht.

Grüße Thomas
 
Der Stromzaehler hat nichts mit deinem Stromanbieter zu tun sonder mit dem VNB (Verteilnetzbetreiber) des Stromnetzes vor Ort bzw. dem Messstellenbetreiber der auch der VNB ist,
Das ist maßgeblich. Wenn Du den Stromanbieter wechseln solltest (also den "Stromlieferanten"), bleibt dennoch der lokale Stromnetzbetreiber – der in der Regel auch Verteilnetzbetreiber ist – für den Stromzähler zuständig.
Nur in dem extrem unwahrscheinlichen Fall, dass Dein Stromanbieter gegenüber dem VNB explizit darauf bestehen sollte, dass kein Zählerwechsel erfolgen soll, wird das auch so passieren. Kein Stromanbieter wird das aber machen, denn die VNB lassen sich solche Spezialitäten teuer vergüten; außerdem geht dann die Haftung auf den Stromanbieter über, was dieser vermeiden wollen wird.

Wenn Du Dich mit Deinem lokalen Strombetreiber gütlich einigen kannst, wäre das das Beste. Telefonieren wirkt da manchmal Wunder, wenn der Laden nicht zu groß ist.
(Lokale) Öffentlichkeit herstellen ist auch ein Weg. Den Netzbetreibern vor Ort ("Stadtwerke") schwimmen mitunter gerade die Felle weg, weil sie in vielen Fällen sehr langfristig in Gasnetze und -Lieferanten investiert haben, und merken, dass sie diese Investitionen trotz Wasserstoff-Gefasel ("Technologieoffenheit") wohl abschreiben müssen. Sie können (und wollen) sich auf der Elektrizitäts-Seite dann nicht auch noch eine offene Flanke leisten: sprich unzufriedene Kunden, die sonstwo hingehen (z.B. auf ein Boot :-)).
Andererseits ist wirklich die Frage, ob Du Dich hier verkämpfen willst …

Falls Du den Stromanbieter wechseln möchtest (und neben finanziellen auch ökologische Argumente für Dich eine Rolle spielen), kann ich Dir die Energiewerke Schönau (EWS) sehr an´s Herz legen. Die betreiben nicht nur eine langfristige Preispolitik und haben ein wirklich vorbildliches Sozialkonzept für ihre Mitarbeiter, sondern bauen ihre regenerativen Energieerzeugungsanlagen selbst, labeln also nicht irgendwelchen anderen Strom um (-> "Greenwashing"). Ich bin mit denen in keiner Weise verbandelt, ich habe nur als Kunde (15+ Jahre) extrem gute Erfahrungen mit denen gemacht, auch in der Zeit des Beginns des Ukraine-Kriegs, wo einige Energieanbieter ziemlich in´s Straucheln gekommen sind und mitunter wilde Geschichten aufgetischt haben.
 
also aus finanziellen Aspekten
Die ökologischen (und sozialen) Argumente, und die wirklich vorhandene Problemlösungskompetenz bei den EWS hatte ich ja explizit angesprochen. Wenn man einseitig finanztechnisch-neoliberal optimieren möchte, kann man auch die bekannten Vergleichsportale konsultieren (dann fördert man aber notwendigerweise auch die Externalisierung der anderen Kosten).
Das ist letztlich eine moralische Entscheidung. Ich für meinen Teil finde es richtig, diesen "blinden Fleck" etwas aufzuhellen und nicht so zu tun, als seien solche Probleme gelöst, wenn sie für mich selbst gelöst sind.
 
Ich frage mich, was denn gegen den Wechsel spricht, abgesehen von den möglichen Kosten für die Vorbereitung des Zählerplatzes?

Bei uns in der Firma wurde getauscht, ein uralt-Zähler gegen den neuen, es musste nix umgebaut werden.
Gekostet hat das in dem Moment auch nix, Grundgebühr ist geblieben aber die kWh wurde in unserem Fall günstiger.

Die Einsehbarkeit des Zählers ist denke ich aus Datenschutzgründen egal. Stört das denn im jetzt-Zustand?
 
Ich frage mich, was denn gegen den Wechsel spricht, abgesehen von den möglichen Kosten für die Vorbereitung des Zählerplatzes?
Das wird wohl nur für "Zählerplätze" zutreffen, wo das alte Ferraris-Eisen von 1946 noch auf ein Holzbrett "genagelt" ist. Wenn da 2018 bereints der Zähler gewechselt wurde, ist das doch eher auszuschießen. Wahrscheinlich kostet ihn das nur die Zeit, wo er die Installationsfirma an einen Zähler lassen muß und eine Stromunterbrechung von ein paar Minuten.
 
Also die Fälle, bei denen ich bislang den Tausch eines Stromzählers durch so eine "moderne Messeinrichtung" mitbekommen habe, waren recht unkompliziert - alter Zähler raus, neuer Zähler rein, fertig. Die Zähler müssen ja eh alle 8 Jahre getauscht werden und jetzt kommt eben ein anderes Modell rein. Ich sehe das eher als "Rückversicherung" für irgendwelche Sonderfälle in der Installation.

Thema Datenschutz: Beim Zähler in meiner alten Wohnung konnte man "mehr als den Gesamtverbrauch" nur einsehen, wenn man irgendein Passwort eingegeben hat. Was man da hätte sehen können, weiß ich aber nicht - ich habe das nie benutzt.

Grundsätzlich wundert es mich, dass man da überhaupt Einspruch einlegen kann bzw. ich halte das nicht für erfolgsversprechend. Das ist ja kein "wir machen hier ein Testprojekt, wollen Sie vielleicht...?" sondern ein "zur Info, wir machen das, weil wir es bei allen machen" - für die ist es unerheblich, ob der einzelne Verbraucher ökologisch lebt oder nicht.
 
Im Rahmen der Installation meiner PV Anlage erhielt ich einen neuen digitalen Zweirichtungszähler - nach etwas über einem Jahr ist bei diesem das Display ausgefallen. Scheint bei diversen Modellen des Herstellers Holley häufiger aufzutreten. Gut, dass jetzt zum Jahresende sowohl die Zählerstände für Verbrauch als auch Einspeisung aufgegeben werden sollen.

Habe also beide Betreiber informiert. Auf meine Frage, ob die Zählerstände über die optischen Schnittstelle ausgelesen werden kann keine Antwort, demnach wird jetzt geschätzt.:mad:

Und der Zähler wird Ende Januar getauscht - dazu kommt eine Firma hinter Berlin in die Nähe von Hamburg :(
 
Grundsätzlich wundert es mich, dass man da überhaupt Einspruch einlegen kann bzw. ich halte das nicht für erfolgsversprechend.
Da gab es schon auch einen ernstzunehmenden juristischen Hickhack, ob die Pflicht zum Einbau von Smart Metern durchsetzbar ist oder von falschen Voraussetzungen seitens des BSI ausgeht.
Mittlerweile ist das entschieden: Heise hat das in einem Beitrag aus dem Mai 2022 gut zusammengefasst.

Ob die Sache mit den "smarten" Stromzählern inhaltlich sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Patrick Breyer hatte 2013 als MdL in Schleswig-Holstein noch gemeint: "Gesetzlicher Einbauzwang ist ein Desaster"; Smarte Stromzähler seien ein "Alptraum für unsere Privatsphäre". Mittlerweile hat sich die Debatte allerdings gedreht. Jan Philipp Albrecht, DER Architekt der europäischen DSGVO, forderte bereits 2021 in einer Podiumsdiskussion "mehr Smart Meter"; "Intelligente Stromzähler seien nun gefragt". (Damals war er Ressortchef für Energiewende und Digitalisierung in Schleswig-Holstein.)
 
Wir sollten zwei Sachen abklären:
* als Wohnungsbesitzer ist es schwierig, weil der Meßstellenbetreiber (siehe #4, nicht unbedingt = EVU) i.d.R. die komplette ETW-Anlage austauscht. Es macht keinen Sinn, dort verschiedene Einzelzähler zu montieren. In unserer Zweitwohnung ..... habe ich mir die Mühe gespart, weil die Miteigentümer und (damit die Verwaltung) nicht an Widersprüchen interessiert waren.
* man muß nicht gleich immer auf irgendwelchen Rechten beharren. Ich habe in unserem EFH einen freundlichen, untechnischen Brief geschrieben, daß ich als langjähriger und treuer Kunde den neuen Zähler nur ungerne eingebaut hätte, keine PV oder irgendwelche ähnliche Änderungen plane und bitte, den Termin/Tausch auszusetzen. Es kam ebenso freundlich zurück, daß man auf den Einbau Neu bis 20xx verzichte, solange es nicht vom Gesetzgeber zwingend (bzw. unumgänglich) vorgeschrieben werde. Kann sich jederzeit ändern, aber bisher nichts mehr gehört.

Zu Technik: eine aktuelle Verbrauchsmessung ist mir am alten Zähler immer noch lieber, weil ich vor Urzeiten mal gelernt habe, wie man anhand der Umdrehung der Scheibe die "Watts" ausrechnet. Bei den neuen Zählern .... mit Taschenlampe, Morsecode blinken, ..... also min. ein Semester Unität, und dann nicht einmal so genau wir früher :-) . Ich habe mir allerdings sehr verkniffen, zu schreiben, daß ich nicht jeden neuen Sch..... gleich haben muß. Ist manchmal besser, das freundlich zu umschreiben .... :)

alles Gute für 2025, Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage, ob man sich gegen einen digitalen Zähler wehren kann und notfalls auf eigene Kosten die Einbauvoraussetzungen schaffen muß, ist wohl geklärt. Ja, muß man, im Einzelfall kann man mit dem Meßstellenbetreiber den Termin regeln = aufschieben.

Was mir nicht in den Kopf will: wozu braucht man die "moderne Meßeinrichtung"?
Die erzeugt die gleichen Daten wie die "intelligente Meßeinrichtung".
Man kommt allerdings nur ran, wenn man mit der Taschenlampe das Dingens anmorst. Wer will und macht das?

Sonderfall PV ist mir klar wegen 2-Richtungs-Zählung (hab ich auch).
Aber sonst?
 
Ich bewusst die Ressourcen schone da ich nur um die 2.000 KWSt im Jahr verbrauche, somit ist mein Verbrauch unterdurchschnittlich
Die Höhe des Stromverbrauchs hat bei Privathaushalten herzlich wenig mit dem Nutzen eines Zählertausches zu tun.

Es geht darum, die technischen Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass große Verbraucher zu netzdienlichen Zeiten laufen können, dass E-Fahrzeuge oder Batterien ihre Energie ins Netz zurück liefern können, dass Verteilnetze zwischen einzelnen Häusern mit und ohne PV und/oder Batterie den Bedarf lokal decken können und dass Netzbetreiber Echtzeit-Informationen über die Leistung privater PV-Anlagen in ihre Planung einbeziehen können, damit am Ende die Verbrennung fossiler Energieträger durch eine elektrifizierte Wärmeversorgung und einen elektrifizierten Verkehr ersetzt werden kann, bevor der Kontinent absäuft.

Wenn sich da jetzt jeder Wohnungseigentümer quer stellt, weil ihn ein Zählerwechsel zwei Stunden Zeit und hundert Euro kostet, können wir die Energiewende auch gleich sein lassen.
 
Die Verbraucherzentrale schreibt Zitat:

Wer bekommt ein intelligentes Messsystem, wer eine moderne Messeinrichtung?​

Ob bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut wird oder „nur“ eine moderne Messeinrichtung, entscheidet zunächst einmal ihr Messstellenbetreiber. Das ist in den meisten Fällen der örtliche Stromnetzbetreiber. Dieser entscheidet auch, wann die neuen Zähler installiert werden.

Eine gesetzliche Pflicht für Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen („Smart Metern“) gibt es für drei Gruppen:

  1. Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr
    Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. Liegen nicht genügend Werte vor, ist die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers ausschlaggebend.
  2. Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW)
  3. Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, z.B. einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für ein E-Auto
    Nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes dürfen Netzbetreiber den Strombezug dieser Verbraucher (nicht des gesamten Haushalts) „dimmen“, wenn eine Überlastung des Netzes droht. Diese Reduzierung der Leistung darf nur im Notfall erfolgen und wird daher nur sehr selten zum Einsatz kommen. Nutzer:innen solcher Anlagen profitieren im Gegenzug von Vergünstigungen bei Netzentgelten. Die technische Umsetzbarkeit setzt ein intelligentes Messsystem voraus.

Von der oben genannten gesetzlichen Pflicht bin ich raus, weil ich nichts davon nutze ....

Wenn sich da jetzt jeder Wohnungseigentümer quer stellt, weil ihn ein Zählerwechsel zwei Stunden Zeit und hundert Euro kostet
Ich bin Rentner und für mich sind hundert Euro sehr viel Geld.


Ich erinnere hier was der Stromnetzbetreiber schrieb : Zitat :

Ggf. muß der Zählerplatz umgerüstet werden, die Überprüfung muß durch einen Elektroinstallationsbetrieb erfolgen. Die Kosten dafür können wir leider nicht übernehmen.

Ich gehe zunächst davon aus, dass ein Elektroinstallationsbetrieb erst kommen und prüfen muss bevor ein Ein - Umbau erfolgt ?


Die Verbraucherzentrale schreibt weiter : Zitat:

Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden.

Das Gebäude indem sich meine Eigentumswohnung befindet wurde im Jahre 1950 gebaut....

Energiewende hin oder her, das sind für mich untragbare Kosten, da werden Gesetze beschlossen ohne sich in die Lage der Verbraucher zu versetzen
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Apropos Wohnungseigentümer :

Diese geplante Umbauaktion muß erstmal mit den Wohnungsmiteigentümern abgesprochen / beschlossen werden, sowie mit der amtierenden Hausverwaltung. Die Kosten für den Umbau erhöht sich weil ich nicht alleiniger Stromnutzer bin, sondern es bestehen vier Wohnungseigentümer. Die Hausverwaltung ist von mir Informiert, die Kosten trage ich nicht alleine und wollen es die anderen Wohnungseigentümer ?

Es gibt ja das berühmt / berüchtigte Sprichwort " Eigentum verpflichtet ", somit auch die Übernahme der Kosten
 
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