Garantie auf gewonnenes Handy?

CriSha

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17 Juli 2007
Beiträge
325
Hallo liebe Community,

ich hab kürzlich ein Handy gewonnen (N95 8gb) und da ich es nicht brauche, würde ich es gerne verkaufen. Wie sieht es denn bei solchen Handys mit Garantie aus ? Greift da die ganz normale Herstellergarantie, sind da gewonnene Geräte ausgenommen?

Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes, ruhiges Osterwochenende wünscht

CriSha
 
Hallo CriSha,

ohne Rechtsberatung zu betreiben, würde ich mal sagen...

In solchen Fällen greift die Herstellergarantie, wenn Du (oder der Hersteller) erkennen kann, wann das Gerät hergestellt wurde...

Eine Garantie gibt es ja auf das Gerät und nicht auf einen Kassenbon, der dient ja nur zum Nachweis des Beginns der Garantielaufzeit.

!Keine Gewähr für die Richtigkeit dieser allgemeinen Rechtsmeinung zu solchen Fällen im Allgemeinen!

G
 
Wenn man eine Herstellergarantie direkt über den Hersteller und nicht über den Händler in Anspruch nehmen will, dann reicht dem Hersteller normalerweise ein Lieferschein ohne Rechnung.

Falls das gewonnene Gerät zugeschickt wurde lag vielleicht ein Lieferschein bei?
 
Vorsicht... da muss man in die Garantiebedingungen des Herstellers gucken. Der Garantievertrag kommt aber in der Regel auch bei gewonnenen Geräten zustande.

Wenn du sicher gehen willst, ruf doch einfach dort an!

Grüße,
Cunni
 
Hallo CriSha,

ich kann nur aus meiner persönlichen Erfahrung sprechen. Habe letztes Jahr beim Coke-Gewinnspiel ein Handy gewonnen. Da ich es auch verkauft habe, habe ich bezüglich Garantie bei Coke nachgefragt. Antwort war, dass der Gewinnbeleg als Garantiebescheinigung gilt. Haben aber auch erst einige Tage für die Antwort gebraucht, da sich anscheinend dort bisher noch keiner mit dem Thema beschäftigt hat :)

jimi14
 
Es macht auch im Normalfall für den Hersteller keinen Unterschied, ob D das Gerät von einem zwischengeschalteten Unternehmer gekauft, geschenkt oder im Preisausschreiben gewonnen hast, es sei denn, dass das Garantie oder Gewährleistung (ob überhaupt möglich ist dann im Einzelfall zu sehen) nach Vereinbarung ausgeschlossen ist.
 
Wunderbar, ich sehe wir haben ne Menge Hobbyjuristen hier :)
Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
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