Unrechtmaessige Lastschrift vom Girokonto - so einfach?!

transdenzentral

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Tja langsam aber sicher geht mir diese ganze Internetsache so ziemlich auf den Sack. Entschuldigt die ruppige Ausdrucksweise.

Gestern wurde zum zweitem Mal von meinem Girokonto per Lastschriftverfahren eine Summe (99 €) abgebucht, die ich nicht autorisiert hatte, genauer gesagt, von UsePro FZE im Namen von Firstload.
Beim ersten Mal im Dezember 2011 war es Moneybookers LTD im Auftrag von Skype (17,25 €) – ich habe die Vermutung, dass meine Daten durch irgendeinen Shop Hack im Netz herumgeistern (und diejenigen Shops, die in Frage kommen, kann ich an einer Hand abzählen) und jetzt fleißig missbraucht werden.

Beim 1. Mal dachte ich: "WTF... Rückbuchung fertig, nix weiter machen", jetzt bin ich doch leicht angekrazt - ich hab schließlich keinen Bock jeden 2 Tag mein Konto zu checken und mich mit Rückbuchungen rumzuärgern.

Jetzt zum 2. Mal, Zufall? - Ich glaube nicht. Was kann man gegen sowas tun?

Jetzt könnte man sagen: „Zufall, hast Dich bei Firstload angemeldet?“ – hab ich aber definitiv nicht.
Ein Gespräch später, ist klar, dass Dritte meinen Namen, Adresse und Bankdaten für eine Anmeldung dort missbraucht haben. Die für die Registrierung verwendete Telefonnummer und E-Mail Adresse gehören nicht mir – so viel zum Thema, ich hätte mich dort angemeldet. Vollkommen abstrus.

Rückbuchung meines Geldes ist bereits erfolgt.

Jetzt bin ich mal gespannt, was ich von denen noch zu hören bekomme.

Ich finde es irgendwie doch erschreckend, wie leicht man sich kostenpflichtige Leistungen im Internet mit geklauten Personendaten erschleichen kann und wie leicht es zu sein scheint, von Girokonten per Lastschriftverfahren einfach so Geld abzubuchen – glücklicherweise kann man das widerrufen.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen mitgemacht?

Viele Grüße
transdenzentral
 
Ich finde es irgendwie doch erschreckend, wie leicht man sich kostenpflichtige Leistungen im Internet mit geklauten Personendaten erschleichen kann und wie leicht es zu sein scheint, von Girokonten per Lastschriftverfahren einfach so Geld abzubuchen – glücklicherweise kann man das widerrufen.
Das hat aber auch rein gar nichts mit dem Internet zu tun, sondern ist eben das Hauptmerkmal des Lastschrifteinzugverfahrens, daß der Abbuchende keine gültige Abbuchungserklärung bei der Bank vorlegen (wohlgemerkt bei der Bank - denn zur rechtmäßigen Abbuchen braucht er selbstverständlich eine gültige Einverständniserklärung desjenigen, bei dem er abbucht) muß um abzubuchen. Genau deswegen kann man eine Lastschrift ja 6 Wochen lang zurückgeben.

Anders sieht es bei Bankabbuchungsverfahren aus, da liegt der Abbuchenden Bank eine Einverständniserklärung vor und drum kann man eine dergestalte Belastung auch nicht mehr zurückgeben.

War auch schon so, als ich vor 29 Jahren meinen Bankkaufmann gemacht habe - wird heute halt nur ein bißchen öfters mißbraucht...
 
Je nach Bank/Kontoart kann man Lastschriften eingrenzen, in Höhen beschränken, bestimmte Empfängerkonten sperren lassen usw, frage mal bei deiner Bank nach ob die dir das anbieten
 
@hha81667:
Danke für die Aufklärung und Erläuterung der Unterschiede!

@Thomebau
Das fürchte ich leider auch...

@tbd
Dank Dir, ich werde dementsprechend nachfragen.
Aber ich glaube nicht, dass das irgendeine großartige Besserung bringt, zu mal die entsprechenden Empfänger zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt sind...
 
Grundsätzlich gehen Lastschriften ohne Nachweis nur bis max. 100 €, alles was höher ist muß mit Beleg bei der Bank eingereicht werden.

Die Geschichte ist im Prinzip ein alter Hut. Früher haben irgendwelche Vögel bei Gebrauchtwagenverkäufern angerufen und denen erzählt, sie würden das Auto auf jeden Fall kaufen, auch ohne Besichtigung und Probefahrt. Als Beweis wollten Sie eine Anzahlung aufs Konto überweisen. Der freudig überraschte Verkäufer rückt seine Bankdaten raus und hört nichts mehr davon. Wochen oder Monate später gibt es dann plötzlich irgendeine Abbuchung knapp unter 100 €........
 
Von diesem alten Hut hab ich auch schon gehört :) - mit dem Unterschied, dass ich meine Bankdaten nicht ganz so leichtgläubig herausrücke.
Das mit den 100 Euro ist interessant - würde mein Konto sehr viele Zahlungsvorgänge aufweisen, könnte man das leicht übersehen - darauf wird wohl spekuliert...

Danke gerli09 für deinen Beitrag!
 
Kleiner Push.

Vlt. nicht die beste Methode:
Zwei Konten, ein uebliches Gehaltskonto fuer laufende Zahlungen (Miete, Versicherungen, usw) das du nur in Zusammenhang mit absolut vertrauenswuerdigen Quellen benutzt, ein Zweites ohne jeglichen Dispo fuer alles andere. Hat auch den einfachen Vorteil das derartiger Missbrauch immer im Sande verlaeuft (da Konto nicht gedeckt), oder im Falle von Missbrauch der Schaden stark begrenzt wird.
 
Da spielen aber viele Banken nicht mit.

Ein Gespräch später, ist klar, dass Dritte meinen Namen, Adresse und Bankdaten für eine Anmeldung dort missbraucht haben.
Sehr leicht kommt man an Deine Daten, wenn jemand Quittungen über EC-Kartenzahlungen aus Deiner Mülltonne zieht und Deine Kontonummer nebst BLZ vollständig darauf abgedruckt sind.
 
Eine Rücklastschrift ist doch kein Problem. Gut, würde mich auch nerven wenn alle paar Tage was unrechtmäßiges abgebucht wird. :mad:

Bei der Postbank kann man sich seit einiger Zeit eine Email schicken lassen wenn eine festgelegte Buchung erfolgt. Also Lastschrift, Gutschrift etc.
Vielleicht geht das bei deiner Bank ja auch. Dann brauchst nich dauern reinschauen.

Ganz am Anfang wurde mir sogar der Betrag mitgeteilt, das geht jetzt irgendwie nicht mehr.
 
@ Morgans
Auf den EC-Quittungen sind deswegen doch nur die letzten 4 Stellen der Kontonummer angegeben.

Ich kann aber auch einen Betrag von 600€ über das Lastschriftverfahren einziehen lassen (Amazon).

Kolja
 
Eine Rücklastschrift ist doch kein Problem. Gut, würde mich auch nerven wenn alle paar Tage was unrechtmäßiges abgebucht wird. :mad:

Bei der Postbank kann man sich seit einiger Zeit eine Email schicken lassen wenn eine festgelegte Buchung erfolgt. Also Lastschrift, Gutschrift etc.
Vielleicht geht das bei deiner Bank ja auch. Dann brauchst nich dauern reinschauen.
Huch, echt? Wie geht das, sag mal bitte. :)
 
Auf den EC-Quittungen sind deswegen doch nur die letzten 4 Stellen der Kontonummer angegeben.
Dies ist scheinbar noch nicht in allen Geschäften so. Der Discounter Netto (Süd) hat beispielsweise erst Mitte 2011 umgestellt, dass nur noch die letzten vier Stellen der Kontonummer lesbar sind.
 
Lösung:

In Zukunft alles für zwielichtige Unternehmen nur noch mit Überweisung zahlen... dauert einen Tick länger und man muss sich die Mühe machen etwas auszufüllen, aber dafür geht nur das vom Konto ab was tatsächlich soll...
Wenn ich schon "Firstload" lese denke ich mir - sorry - selbst schuld. Lesen und verstehen will gelernt sein - sorry!

Meine Kontodaten zur Lastschrift haben nur 4 Unternehmen (ob sie noch i-wo im Netz sind vermag ich nicht zu sagen) der Rest bekommt das Geld eigenhändig.

Also, zwei Konten, eines ohne Dispo etc. das andere für alles andere Wichtige.
oder
ein Konto und Überweisungen
 
@Adun

und was ist wenn man eine Gewerbe hat und auf jeder Rechnung alle Daten stehen ?
 
Dann muss man damit eben leben. Auf das Geschäftskonto sollte man ja auch öfter als 6 Wochen Einblick haben.
 
Auf das Geschäftskonto sollte man ja auch öfter als 6 Wochen Einblick haben.

ist zwar richtig, aber nach meinen Rechtsempfinden grenzt es an einer Betrug, wenn jemand ohne oder widerrufenem Einzugsermächtigung dennoch abbucht

die Banken verweisen sehr gerne auf die 6 Wochen Frist und wälzen die Verantwortung an den Kontoinhaber ab, obwohl es doch deren Aufgabe sein müsste die Konten ihrer Kunden vor Missbrauch zu schützen, aber nein das kostet ja extra Geld und obendrein schmälert deren gegenseitige Einnahmen, verkehrte Welt
 
ist zwar richtig, aber nach meinen Rechtsempfinden grenzt es an einer Betrug, wenn jemand ohne oder widerrufenem Einzugsermächtigung dennoch abbucht

die Banken verweisen sehr gerne auf die 6 Wochen Frist und wälzen die Verantwortung an den Kontoinhaber ab, obwohl es doch deren Aufgabe sein müsste die Konten ihrer Kunden vor Missbrauch zu schützen, aber nein das kostet ja extra Geld und obendrein schmälert deren gegenseitige Einnahmen, verkehrte Welt

1) In der Regel ist es Betrug, wenn unrechtmäßig etwas abgebucht wird und keine Fehlbuchung ist

2) Wie soll eine Bank überprüfen, ob eine ganz stinknormale Lastschrift rechtmäßig ist??? Da bist DU als Kunde gefragt, DEIN eigenes Konto vor Missbrauch zu schützen. Und da das bekanntlich in Zeiten des Internet sogar online geht - wo liegt das Problem? Rücklastschrift kostet den Kontoinhaber ja nicht mal was und kann ebenso online ausgeführt werden.
 
ich hatte mal einen Fall (hoffentlich ist das jetzt vorbei), da wurde von meinem Konto 7 mal unrechtmäßig abgebucht, obwohl ich den Vertrag ordnungsgemäß gekündigt, EInzugsermächtigung widerrufen und die Kündigung bestätigen ließ

das ich Rechtliche schritte einleiten werde und das eine Abbuchung ohne Einzugsermächtigung nicht Rechtens ist hat es ihm wenig Interressiert und hat mich einfach Ignoriert, die Bank weigerte sich in Zukunft keine Lastschriften von dieser Firma einzulösen ab, obwohl ich erklärte das ich dem Firma die Einzugsermächtigung widerrufen habe

Wie ein Bank Rechtmäßigkeit einer Lastschrift erkennen kann ist deren Problem, nicht dem Kunden und im Zeitalter des Internets wo man überall einen "sicheren" Zugriff auf sein Konto haben soll, sollte man dieses kleinen Problem auch lösen können
 
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