W510 8GB RAM-Modul wird nicht erkannt

rb8060

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Hallo zusammen

Habe gerade den Laptop meines Vaters etwas aufgeputscht mit einer SSD Festplatte.
Eigentlich wollte ich noch den 8 GB 1600Mhz Ram Stick einbauen, der wird aber nicht erkannt mit beeps 1 3 3 1.
Kennt da jemand eine Lösung?

LG Rockpot
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Herzlich willkommen im Forum!

Es wäre sehr hilfreich, wenn Du angeben würdest, um welches Notebook es sich beim Gerät Deines Vaters handelt.

Hilfe gibt es deswegen übrigens nicht schneller, nur weil Du das im Beitragstitel erbittest... :rolleyes:
 
Ich habe den Titel mal angepasst. Zu erwähnen ist, dass ein "8GB RAM-Stick" einfach ein Speicherriegel mit 8GB ist und das Nichterkennen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts mit Windows 8 zu tun hat, wenn bereits das BIOS den Fehler ausgibt.
Wenn wir jetzt noch wüssten, welches Gerät es ist, kämen wir auch ein Stück weiter...
 
Herzlich willkommen im Forum!

Es wäre sehr hilfreich, wenn Du angeben würdest, um welches Notebook es sich beim Gerät Deines Vaters handelt.

Hilfe gibt es deswegen übrigens nicht schneller, nur weil Du das im Beitragstitel erbittest... :rolleyes:

Hallo

geht aber doch zügig hier, es ist ein Lenovo ThinkPad W500
 
Das W500 erkennt maximal 2x 4GB RAM-Speicherriegel. Mit einem 8GB-Riegel klappt es nicht.
 
Gagalugaaaa, gibt's wircklich gar keine Lösung? die nehmen die Ram sicher nicht zurück wenn die schon offen waren
 
Nein, da gibt es keine Lösung. Wo hast Du den RAM denn gekauft?
 
Nein, gibt keine Lösung dafür. Der Speichercontroller des W500 kann maximal 2x 4GB RAM ansteuern.
 
nein, keine lösung außer verwendung anderen rams. die hardware des w500 kann mit solchen modulen einfach nicht umgehen.
kompatibel sind module mit 4 gb und 2Rx8-organisation (dual rank). 1Rx8 (single rank) funktioniert nicht!

edit>
noch was, thinkpads dieser generation mögen keinen ram von corsair!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da Du nicht festellen kannst, ob der Riegel evtl. auch defekt ist sollte rückgabe mit dem vermerk "funktioniert nicht" nicht das Problem sein.

MfG, Sebastian
 
Da Du nicht festellen kannst, ob der Riegel evtl. auch defekt ist sollte rückgabe mit dem vermerk "funktioniert nicht" nicht das Problem sein.
Halte ich für nicht legal. Der TE hat klar verpasst abzuklären, welche RAM-Riegel mit dem W500 kompatibel sind. Also Selbstverschulden und somit nicht dem Verkäufer zuzurechnen.
 
Dass der Riegel grundsätzlich nicht in diesem Notebook funktionieren kann, beweist ja dennoch nicht dass er einwandfrei funktioniert. Und mangels Möglichkeit der Selbstkontrolle (wegen eines nichtgeeigneten Notebooks) kann man dennoch den (wenn auch unbelegten) Verdacht hegen, der Riegel sei defekt. Denn auch bei einem definitiv defekten Riegel verfügen nur die wenigsten Menschen über das geeignete Equipment den Defekt zweifelsfrei und 100% sicher nachzuweisen..
Das illegal zu nennen halte ich deshalb für übertrieben.
 
Sehe ich eben anders. Und von einer Möglichkeit, den Riegel in einem anderen Laptop nicht testen zu können, wird im Thread ja nicht erwähnt.
 
Hmm, wow also ich glaube das ist das kompetenteste Forum dem ich mich je angeschlossen habe. Also probieren geht über studieren, habe nun einfach mal ein Mail verschickt, ob ich das 8GB Modul gegen 2 4GB tauschen kann.
 
die ssd funktioniert jedoch super, und es scheint mir dass doch ein spürbarer Geschwindigkeitsschub festzustellen ist.
 
Wen du ihn online gekauft hast, dann hast Du ein 14tägiges Widerrufsrechtohne Angabe von Gründen.

So ist die Gesetzeslage in Deutschland, der Threadersteller hat aber Zürich als Ort angegeben ;)

Zum Thema:
Am besten direkt beim Verkäufer bezüglich Rückgabe oder Umtausch in passenden RAM nachfragen.
 
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