Original von hja
Das schöne an Abbildungen ist, dass man nicht groß was dazu erklären muss?
was Du als Häme etc bezeichnest sind ganz einfach die Erklärungen unter denen diese Sache reklamiert bzw. eingeschickt wurden?. Ich konnte selber einige ähnliche Erfahrungen machen?.. Du kannst Dir gar nicht die Kreativität mancher Leute vorstellen? es wird Neuware mutwillig zerstört/beschädigt um einen Rückgabe Grund/Garantiefall zu haben?. Mit Video-Kameras wird zu Hochzeiten oder Taufe gegangen und nachher auf Grund FAG zurückgegeben? dies geschieht selbst mit Hochzeit oder Trauerkleidung! ? 1x getragen: Rückgabe und Geld zurück? Dreistigkeit und Erfindungsgabe sind nicht zu überbieten?- man fährt in Kurzurlaub mit Kameras und schickt sie mit Verweis auf FAG zurück.... (ohne jetzt Thinkpads zu nennen, auf denen dann auch 12 Tage herumgespielt wird um dann mal ein andere Modell zu testen....)
Niemand wird einen neuen TV oder Video Recorder auseinander nehmen? bei Computern ist dies selbstverständlich?. ? ich schäme mich nicht zu lachen, wenn jemand mit einem Schraubenzieher die CPU heraushebelt, ohne den Zif-Hebel zu bedienen und dann das MABO zerkratzt? worüber soll man den sonst lachen? - und um beim Thema zu bleiben?- hat u.a. Volker1965 auch die richtige Erklärung gegeben?-
Leute sind eben so?- Gehässigkeit und Häme hat da nichts mit zu tun? - möchte mal sehen, wenn jemand versucht Dich zu ver#+*?.- und Du kannst ganz klar und deutlich nachweisen, dass hierbei gelogen/betrogen wurde? -
Hallo hja,
bei all Deinen Aussagen zum FAG scheint Dir dieses nichts zu sagen?
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat. -
Du darfst also z.B Kameras auch zu Hochzeiten mitnehmen oder am Computer rumschrauben, Software draufspielen usw. Es gehört zur Prüfung der Sache.
Als Händler natürlich Pech gehabt.
Ich habe es noch nie erlebt, das ich Hinweise von einem Händler erhalten habe, wie ich es vermeide, daß ich z.B. Computerteile verkehrt rum einbaue.
Hast Du hier die entsprechenden Hinweise gegeben?
"? ich schäme mich nicht zu lachen, wenn jemand mit einem Schraubenzieher die CPU heraushebelt, ohne den Zif-Hebel zu bedienen und dann das MABO zerkratzt?"
-> Der Händler darf blechen, auch wenn das Teil falsch eingebaut wurde und als Folge defekt ist.