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und da ist dann im Bingo ein Punkt - nur mit Giro Konto. Dachte das wäre so, oder habe ich da grundlegend was falsch verstanden?Ich schaffe kein Bingo
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und da ist dann im Bingo ein Punkt - nur mit Giro Konto. Dachte das wäre so, oder habe ich da grundlegend was falsch verstanden?Ich schaffe kein Bingo
ach wasEs gibt Menschen ohne Girokonto
Und dann noch die Vorgabe, das es keine Mindestgrenze geben soll, das ist das dickere Brett, welches gebohrt werden möchte.
GutEntgegen dessen, was einige Forenbewohner jetzt hier an dieser Stelle von mir erwarten...
Nein, ich schwinge jetzt nicht die Datenschutz- und digitale Verfolgbarkeitskeule.
Versprochen.
Bisher habe ich beim Kartenzahlen keine Kosten. Die hat der Händler, und wenn er bei der falschen Bank ist, sind die auch nicht grad klein.Ich habe an Euch vielmehr eine Frage - zum Thema KEINE Mindestgrenze des Bezahlens.
Also Klecker- und Kleinstbeträge.
Aus früheren Zeiten weiß ich, daß der Handel zur Sicherstellung der Barzahlungen teils abartige Summen für die Bereitstellung von Wechselgeld zahlen musste. Das wird heute bestimmt nicht besser geworden sein, denn bei fast allen von mir beobachteten Zahlvorgängen der jüngeren Vergangenheit war das Kassenpersonal immer wild hinter Münzgeld und kleinen Scheinen her.
Meine Frage lautet somit - Glaubt Ihr, der Einzelhandel wird bei durchgängiger digitaler Zahlung beim Thekenverkauf den ihm hierdurch enstehenden Kostenvorteil durch Entfall der Münzgeldorgien an den Kunden, also Käufer weiterreichen - oder werden eher die Buchungskosten sukzessiv nach oben steigen und diesen Kostenvorteil auffressen, so das lediglich der Bequemlichkeitsvorteil des bargeldlosen Bezahlens erhalten bleibt?
... sowie den Datenfluss auf die beiden an der Transaktion beteiligten, europäischen Banken einzuschränken und unter den Schutz der DSGVO zu stellen.Wero ist daher die europäische Lösung um dieses Entgelt in Europa zu halten
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